Reisefreimengen bei Rückkehr aus Nicht-EU-Staat (Drittland)
1. Tabackwaren – wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250Gramm Rauchtabakoder
- Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder vergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 80% oder mehr – oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% - oder
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
3. Arzneimittel
- Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entspechende Menge
4. Kraftstoffe
- Für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
5. Andere Waren
- Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300€
- Bei Flug- und Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430€
- Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175€