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Zollbestimmungen für die Rückreise nach Deutschland

Reisefreimengen bei Rückkehr aus Nicht-EU-Staat (Drittland)

1.       Tabackwaren – wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250Gramm Rauchtabakoder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

2.       Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder vergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 80%  oder mehr – oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% - oder
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

3.       Arzneimittel

  • Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entspechende Menge

4.       Kraftstoffe

  • Für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

5.       Andere Waren

  • Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300€
  • Bei Flug- und Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430€
  • Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175€