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Zollbestimmungen bei der Einreise nach Ägypten

Für viele ist der Urlaub die schönste Zeit im Jahr. Es ist die Zeit, in welcher nach vielen arbeitsreichen Wochen endlich die Koffer gepackt werden und Zeit für Erholung bleibt. Wer seinen Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich vorab über die Zollbestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Diese variieren je nach Urlaubsziel und sollten unbedingt eingehalten werden, damit bei der Heimkehr keine teure Überraschung auf den Reisenden wartet.

Einreise nach Ägypten

Bei der Einreise in Ägypten sind alle persönlichen und gebrauchten Gegenstände vom Zoll befreit. Dabei spielt der Wert der Gegenstände keine Rolle. So können private Fotoapparate, Computer, Schmuckstücke und sonstige persönliche Gegenstände eingeführt werden. Dabei ist die Menge jedoch auf ein Exemplar pro Reisenden beschränkt. Bei einigen der Gegenstände kann ein Vermerk im Pass des Reisenden erfolgen, welcher zur Kontrolle bei der späteren Ausreise dient.

Ebenfalls als steuer- und zollfrei gelten Genuss- und Nahrungsmittel. Dabei beschränken sich die Mengen auf einen Liter Spirituosen und 200 Zigaretten oder 250g Tabak. Ebenso können zwei Liter alkoholische Getränke mit einem maximalen Alkoholgehalt von 22% oder vier Liter schäumende Weine mitgebracht werden. Medikamente dürfen zollfrei eingeführt werden, solange sich die Menge auf den eigenen Gebrauch beschränkt. Sollte man bei der Einreise nach Ägypten mehr als die gestattete Produktmenge mitnehmen, wird man wohl- oder übel Zollgebühren zahlen müssen.

Ebenso gilt bei der Einreise nach Ägypten, dass Produkte, die in Duty-Free-Shops gekauft werden einen Wert von 200 US-Dollar nicht überschreiten dürfen. Sollte diese Grenze nicht eingehalten werden, müssen die Produkte verzollt werden.

Ausreise aus Ägypten

Bei der Ausreise aus Ägypten dürfen selbstverständlich alle eingeführten Gegenstände auch wieder zollfrei ausgeführt werden. Darüber hinaus ist es gestattet Souvenirs und Geschenke aus Ägypten steuer- und zollfrei mitzubringen. Dabei gilt für Flug- und Seereisende eine Gesamt-Warenwert-Grenze von 430 Euro und für Reisende unter 15 Jahren ein maximaler Gesamtwert von 175 Euro.

Personen, die mit dem Auto oder der Bahn reisen, wird ein Warenwert von 300 Euro gewährt. Dabei müssen die Waren jedoch ausschließlich für den privaten Gebrauch und nicht zum Verkauf bestimmt sein. Des Weiteren ist es möglich, in Ägypten gekaufte Produkte über den Händler nach Deutschland schicken zu lassen oder diese über den Reiseveranstalter zu importieren.

Für die Ausfuhr von Teppichwaren aus Ägypten benötigt man jedoch eine Genehmigung des Handelsministeriums. Außerdem ist es offiziell verboten, in Ägypten gekaufte Silber- und Goldwaren auszuführen. Obwohl es in den Touristenzentren dutzende von Schmuckläden gibt - da kann man nur sagen: mafish much = ohne Sinn und Verstand. Ebenso besteht in Ägypten ein striktes Ausfuhrverbot von antiken Gegenständen, auch wenn diese käuflich erworben wurden.

Ausfuhr - Maximal 5.000 Ägyptische Pfund in Geldscheinen dürfen aus Ägypten ausgeführt werden.

Sonderregelungen

Bei der Ein- und Ausfuhr von Pflanzen gelten spezielle Zollbestimmungen. So muss das zuständige Pflanzenschutzamt vor der Reise ein Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt haben, welches bei der Ankunft von den Zollbeamten kontrolliert wird. Hat man sich vor dem Urlaubsantritt ausreichend über diverse Zollbestimmungen informiert, steht einer reibungslosen Ein- und Ausreise nichts im Wege.