Skip to content Skip to navigation

Auswärtiges Amt - betr. Kinderreisepass

Achtung: das Auswärtige Amt hat am 17.05.2024 seine Hinweise - unter dem Punkt "Einreise und Zoll" - Thema Reisedokumente ergänzt - dort heißt es unter Punkt 5 = Kinderreisepass

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • 1 Reisepass - Ja
  • 2 Vorläufiger Reisepass - Ja
  • 3 Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • 4 Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • 5 Kinderreisepass: Ja*, nicht mit manuell geänderter Gültigkeit (soll heißen - nicht mit manueller "Verlängerung" = Handschriftlich)

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich. Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z. B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.

* Es ist seit kurzem zu Zurückweisungen gekommen.

Kinder müssen nun, wie seit 2024 vorgeschrieben, einen elektronischen Reisepass mit Chip vorweisen, der mindestens 6 Monate Gültigkeit hat.
Dies ist ggf. für die kommende Sommerferienreise nach Ägypten wichtig. Es gab inzwischewn schon einige Reisedende mit Kindern, die zurückgewiesen wurden.
 

Neuen Kommentar schreiben