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Vollmacht - arabisch =Taukil

Wichtiger Hinweis!

Es gibt einen grundlegenden Unterschied bzgl. einer Vollmacht in Ägypten gegenüber einer Vollmacht in Deutschland.

  • Erteilt man in Deutschland eine Vollmacht, gilt diese nur für diesen einmaligen Zweck und erlischt automatisch.
  • Eine in Ägypten erteilte Vollmacht, ist nicht an ein "Ereignis" gebunden, sondern verliert seine Gültigkeit erst mit der aktiven Löschung dieser durch den Vollmachtgeber.

Daher muss man unbedingt warnen und bedenken, dass eine Vollmacht nach Beendigung des Vorgangs unbedingt annuliert werden muss. Ansonsten kann man noch sehr viel später, wenn man nicht mehr an diese Vollmacht denkt, durch den Bevollmächtigten in arge Schwierigkeiten gebracht werden und unter Umständen unverschuldet Schulden zu verantworten hat - oder im schlimmsten Fall ins Gefängnis gehen kann.

Es gibt Fälle, bei denen Personen vor Jahren eine Vollmacht erteilt haben und diese aus Unwissenheit nicht annuliert haben. Der Bevollmächtigte hat ohne Wissen des Vollmachtgebers die Vollmacht weiterhin für Rechtsgeschäfte genutzt und Schulden im Namen des Vollmachtgebers angehäuft.

Als Folge dessen ist ein Urteil und ein Haftbefehl gegen den Vollmachtgeber ergangen, der seine Haft antreten musste. Die einzige Möglichkeit für die Person aus der Haft zu kommen ist, den entstandenen, sehr hohen Geldbetrag zu begleichen, obwohl er/sie diesen nicht verschuldet hat.

Bitte beachten Sie diese Warnung und seien Sie aufmerksam.

Abdruck mit persönlicher Erlaubnis  April 2015