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Kontoeröffnung

Wer und wie kann man als Ausländer in Ägypten ein Bankkonto eröffnen?

Ein Konto eröffnen kann:

  • der in Ägypten lebt, seinen Wohnsitz und ggf. eine Arbeit dort hat
  • oder eine Immobilie besitzt

Wie in anderen Länder auch, will Ägypten Betrügereien, wie z.B. Geldwäsche verhindern. Aus diesem Grund ist die Eröffnung eines Bankkontos an bestimmte Vorgaben gebunden. Wer also ein Konto in Ägypten eröffnen will muss folgende Belege und Beweise vorweisen:

1.- Nachweis über Wohnsitz in Ägypten

  • a) mit einem Kaufvertrag einer Immobilie in Ägypten inkl. Vollmacht von dem Verkäufer oder  einem gültigen Mietvertrag über eine Dauer von mind. 12 Monaten, der vom Shar el Akari (Notaramt) beglaubigt ist
  • b) Belege über bezahlte Strom- und Wasserrechnungen, entweder über den eigenen Strom- und Wasserzähler – Erhalt der Rechnungen von der Stadt Hurghada
  • c) wenn die Person in einem Compound wohnhaft ist, erhält sie den Nachweis über den eigenen Verbrauch von Strom und Wasser durch den Compound

2.- Ein gültiges Visa – Nachweis durch aufeinander folgende Visa-Stempel im Reisepass der Person

3.- Nachweis über aktives Bankkonto (mittels Kontoauszug) im Heimatland mit regelmäßigem Einkommen (Rente, etc.) (kann sein - muss aber ggf. nicht immer )

4.- Wer in Ägypten arbeitet: benötigt ggf. den Arbeitsvertrages oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis als Nachweis.

wer eine Firma hat, die im Handelsregister Ägypten eingetragene, benötigt einen entsprechenden Handelsregister Auszug.