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Preislisten in privaten Krankenhäusern

Zur Information und Erklärung möchte ich folgendes klarstellen:

Gemäß dem ägyptischen Gesetz §51 aus dem Jahr 1981, aktualisiert durch den § 153 aus dem Jahr 2004, gibt es diese geltende gesetzliche Regelung hinsichtlich medizinischer Einrichtungen in Ägypten. Das Gesundheitsministerium hat einen Gesundheitsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden der Ärztekammer und Vertretern des Gesundheitsministeriums sowie der medizinischen Einrichtung, ins Leben gerufen. Dieser Ausschuss erstellt nach Vor-Ort-Prüfungen und Unterlagen der entsprechenden medizinischen Einrichtung einen Service- und Leistungskatalog (Welche Dienstleistung kann das Krankenhaus in welchem Umfang anbieten?) gemäß der Gegebenheiten (Personalschlüssel/ Ausstattung/ Bettenkapazität etc.) für diese Einrichtung. Daraus ergibt sich eine Preisliste für die angebotenen Dienstleistungen. Jede medizinische Einrichtung ist gemäß diesem Gesetz dazu verpflichtet diese Preisliste an einem gut sichtbaren Platz anzubringen. Diese festgesetzte Preisliste gilt für Ägypter gleichermaßen wie für Ausländer.

Sollten also die Situation entstehen, dass Ausländer andere Gebühren für eine ärztliche Behandlung in einem privaten Krankenhaus zahlen als auf dem Preisaushang angegeben, ist dies lt. Gesetz eindeutig rechtswidrig und kann zur Anzeige gebracht werden.

Abdruck mit persönlicher Erlaubnis / Januar 2014