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Personenstandsrecht

In vielen arabischen Ländern findet eine rechtliche Ungleichbehandlung der Geschlechter statt. Trotz einiger Reformversuche werden auch in Ägypten nach wie vor Frauen diskriminiert. Derzeit gibt es mehrere Initiativen verschiedener Nichtregierungsorganisationen, die versuchen, eine stärkere Gleichberechtigung herbeizuführen und den Frauen mehr Einfluss auf politische und rechtliche Entscheidungsprozesse dieses Landes zu ermöglichen, sowie den Zugang zu rechtlichen Informationen für Frauen zu verbessern. Das derzeitige ägyptische Personenstandrecht hat seine Wurzeln in der islamischen Religionslehre, insbesondere der Hanafischule, von den vier Rechtsschulen des sunnitischen Islams die Vorherrschende. Diese Rechtsschule existiert seit dem 8. Jahrhundert und wurde im Osmanischen Reich zur Staatsrechtsschule erhoben. Die weitere Entwicklung des ägyptischen Personenstandsrechtes verlief allerdings sehr langsam und mit vielen Unterbrechungen, bedingt zum Teil durch Widerstände konservativer Gruppen, die die patriarchalische Sozialstruktur unbedingt sichern wollten. Erst ab dem 19. Jahrhundert erfolgte durch Reformen des Gesetzes eine gewisse Flexibilität bei den Interpretationen der Rechtsgrundsätze. Da dies nur wenig Einfluss auf die praktische Durchsetzung hatte, ist im Ergebnis keine wirklich große Reform entstanden. 1981 hat Ägypten das UN-Übereinkommen über die Abschaffung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention) ratifiziert, einige Artikel dieser Konvention jedoch unter einen “Scharia-Vorbehalt” gestellt. So erklärt sich auch, dass fast 30 Jahre später Heiratsverbote, die Benachteiligung muslimischer Frauen im Eherecht und das Scheidungsverbot des koptischen Eherechtes geltendes Recht sind, obwohl sie im klaren Widerspruch zu diesem und anderen Menschrechtsverträgen stehen, die Ägypten unterzeichnet hat.

Info/Quelle und Weiterlesen

Oktober 2015 - Der Artikel ist zwar schon ein paar Jahre alt, gilt aber immer noch.