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Geld leihen- oder verleihen

Viele kommen nach Hurghada und denken, dass sie in Ägypten Gesetzesvorteile haben, gerade- oder weil sie Ausländer sind. ACHTUNG! Dies ist nicht der Fall!

Wie auch in Europa oder sonst wo, sind alle Grundgesetze und Grundrechte gleich. Ohne beglaubigte Beweise wird keine Anklage oder Anzeige angenommen. Werden Sie zum Beispiel bedroht, sei es mit Briefen, Worten oder sogar Gegenständen, können Sie zwar zur Polizei gehen, doch erreichen werden Sie nichts. Ohne handfeste Beweise wird und kann auch hier in Ägypten die Polizei nichts tun. Schützen Sie sich selbst, indem Sie Konflikten aus dem Weg gehen und indem Sie sich bewusst sind, dass Sie als Ausländer keine Rechtsvorteile haben.

Beispiele:

  1. Leihen Sie jemandem (Habibi, Mann/Frau oder Freund/In ) Geld von einem höheren Betrag als 1.000 EGP, müssen Sie dies auf einem Blatt Papier (Truhandzettel) dokumentieren und unterschreiben lassen (Datum, Name, Betrag und die ID-Nummer des Ausweises). Ggf. noch die Rückzahlungsmodalitäten. Sollte in einem solchen Fall das Geld via einer Klage bei Gericht eingefordert werden müssen, fällt dies in die Zuständigkeit des Strafrechtes. Ein solches Verfahren ist in der Regel in 3-4 Wochen abgeschlossen.  Tun Sie dies nicht, haben Sie keine Garantie, Ihr Geld wieder zurück zu bekommen.

Gab es keine Möglichkeit das Papier zu schreiben oder unterschreiben, müssen Sie zwei Leute haben, die dies bezeugen können, dass sie GESEHEN haben wie Sie das Geld aushändigten. Es ist wichtig, dass die Zeugen es gesehen haben und ggf. auch bezeugen. Gehört oder mitbekommen reicht nicht.

  1. 2- Wenn Sie von jemandem bedroht werden, müssen Sie zwei Zeugen haben, welche dabei waren und die Bedrohung mit angehört haben. Es gibt Leute, die Drohungen mit zum Beispiel mit dem Handy aufnehmen. Da dies aber Illegal ist, kann es nicht als Beweismittel angenommen werden, sondern nur als Hinweis. Anhand eines Tonbandes kann man nicht beweisen, wem die Stimme gehört.

Machen sie eine Anzeige oder Anklage bei der Polizei, müssen Sie die Adresse, Telefonnummer oder den Arbeitsort von der angeklagten Person angeben. Kann die Person ausfindig gemacht werden, wird ermittelt und eine Anhörung eingeleitet. Haben Sie jedoch keine Beweise oder Zeugen, werden die Ermittlungen eingestellt.

Abdruck mit persönlicher Erlaubnis 12.2014